Wozu Diversität?

Biodiversität und Ethik

Einen Tag lang war sie die Top-Nachricht: die biologische Vielfalt. Genauer gesagt, ihr drohendes Schwinden. Eine Million Arten, so verkündete der Weltbiodiversitätsrat am 6. Mai dieses Jahres in Paris, sei weltweit vom Aussterben bedroht. Die Ursache: der Mensch und sein Wirtschaften; die Folge: die Gefährdung menschlichen Lebens auf unserem Planeten. „Wir sägen an dem Ast, auf dem wir sitzen“, kommentierte Umweltministerin Svenja Schulze die Veröffentlichung des Berichts.

Gastbeitrag von Dr. Uta Eser 
Büro für Umweltethik / Tübingen

  • Der Schutz der biologischen Vielfalt ist seit Langem ein anerkanntes Ziel, dennoch schreitet der Biodiversitätsverlust fort.
  • Das hat auch mit eingeschränkten Problembeschreibungen zu tun.
  • Aus ökonomischer Sicht stellt die Natur Güter und Dienstleistungen zur Verfügung, die Lebensgrundlage der Menschheit sind.
  • In dieser kollektiven Perspektive werden Interessenkonflikte und Unterschiede in der Betroffenheit verschiedener Menschen vernachlässigt.
  • Durch das Übergewicht nutzenbezogener Argumente tritt zudem die Bedeutung der Naturverbundenheit für ein gutes Leben zu Unrecht in den Hintergrund.

1992 einigte sich die Weltgemeinschaft beim Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro auf ein Übereinkommen zur biologischen Vielfalt. Seine Ziele: die biologische Vielfalt wirksam zu schützen, ihre Nutzung nachhaltig zu gestalten, und die Gewinne aus der (biotechnologischen) Nutzung genetischer Ressourcen weltweit gerecht zu teilen. Seitdem haben zahlreiche Studien mit einer Fülle an Daten belegt, dass das Wohl und Wehe der Menschen auf diesem Planeten mit dem Wohl und Wehe der Ökosysteme und der Arten, aus denen sie zusammengesetzt sind, innig verbunden sind.

Ökosystemdienstleistungen: Biodiversität in ökonomischer Perspektive

Zur Jahrtausendwende wurde das Millennium Ecosystem Assessment durchgeführt, eine weltweite Erhebung des Zustands aller Ökosysteme und ihrer Auswirkungen auf das menschliche Wohlergehen. In seiner Folge wurde der Begriff der Ökosystemdienstleistungen zum festen Bestandteil der Kommunikation über Biodiversität. Natur, so der aus der Ökonomie stammende Ansatz, muss als Kapitalstock erachtet werden, welcher der menschlichen Gesellschaft Güter und Dienstleistungen zur Verfügung stellt – und dies größtenteils unentgeltlich. Basis-Leistungen wie Photosynthese oder Bodenbildung sind die Grundlage allen Lebens. Darüber hinaus versorgen Ökosysteme uns mit lebenswichtigen Gütern, regulieren Klima und Wasserqualität und sind Bedingung für Gesundheit und Erholung von Menschen.

Die Botschaft, die vor allem wirtschaftliche Akteure als Haupttreiber der Biodiversitätskrise erreichen soll, lautet: Auf lange Sicht kommt es uns teurer zu stehen, die biologische Vielfalt und die von ihr unterstützten Ökosystemfunktionen zu zerstören, als Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen. Arten- und Biotopschutz ist somit, volkswirtschaftlich gesprochen, kein Verlustgeschäft, sondern eine auch ökonomisch sinnvolle Zukunftsinvestition. Von der Umweltpolitik in Auftrag gegebene ökonomische Untersuchungen konnten diesen Zusammenhang ausweislich zahlreicher Fallstudien belegen (www.teebweb.org).

Wie kommt es, dass all diesen Studien und politischen Strategien zum Trotz das Artensterben weitergeht?

Gemeinwohl versus Individualinteressen

Wie kommt es, dass all diesen Studien und politischen Strategien zum Trotz das Artensterben weitergeht? Eine Antwort auf diese Frage könnte in der Formulierung des Satzes zu finden sein, mit dem die Umweltministerin Svenja Schulze das Problem kommentierte. „Wir“, so hieß es dort, würden an dem Ast sägen, auf dem „wir“ sitzen. Diese verbreitete Kollektivrhetorik versäumt eine Unterscheidung, die gesellschaftlich von zentraler Bedeutung ist. Gesellschaft ist nicht einfach ein „Wir“ aus gleichen Interessen, Perspektiven oder Lebensstilen. Vielmehr ist zwischen Gesellschaft und Individuen zu unterscheiden. „Wir alle“, als Kollektiv, sind zwar auf die biologische Vielfalt angewiesen, aber „wir alle“, je individuell, profitieren von Verhaltensweisen, die zu ihrem Verlust beitragen.

Mit anderen Worten: Wir alle sägen (je einzeln) an dem Ast, auf dem wir alle (gemeinsam) sitzen. Dabei sind freilich nicht alle gleichermaßen am Sägen beteiligt. Ebenso wenig sind alle gleichermaßen von den Folgen betroffen. Biodiversitätsverlust oder Klimawandel treffen häufig diejenigen am härtesten, die nicht zu den maßgeblichen Verursachern gehören. Umgekehrt sind gerade diejenigen, die am wirksamsten Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt ergreifen könnten, nämlich die globalen Top-Konsumenten, deren ökologischer Fußabdruck jedes verträgliche Maß weit übersteigt, oft genug auch diejenigen, die von den derzeitigen Wirtschaftsweisen am meisten profitieren.

Die Diskrepanzen zwischen kollektiven und individuellen bzw. gruppenspezifischen Interessen muss man zur Kenntnis nehmen und problematisieren, denn sie spielen eine erhebliche Rolle für das Erreichen bzw. Verfehlen allgemeiner Biodiversitätsziele. In der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik, beispielsweise, wird seit Jahren der zielgerichtete Einsatz öffentlicher Mittel für wichtige Bereiche wie Biodiversität zugunsten privatwirtschaftlicher Interessen vereitelt (Lorenzen, 2018). Statt mehr Maßnahmen zum Schutze der Biodiversität zu fördern, fließt ein Großteil der Mittel nach wie vor in die unspezifische flächenbezogene Förderung. So kommt es, dass Strategien mit hehren Zielen zwar geschrieben werden – aber dann oftmals lediglich fortgeschrieben, wenn sie ihre Ziele verfehlen..

Themenspezial Biodiversität: Wie ernst ist es uns mit der Eindämmung des Flächenverbrauchs?

Zwischen 60 und 70 Hektar, eine Fläche so groß wie 90 Fußballfelder, gehen in Deutschland für Verkehrs- und Siedlungsfläche verloren – und zwar Tag für Tag. Dabei sind längst nicht nur die großen Städte das Problem. Der Flächenverbrauch findet mit starker Dynamik auch in kleineren und ländlichen Kommunen statt. Das Forschungsprojekt SURFACE sucht nach den Gründen, warum es trotz ehrgeiziger Ziele innerhalb der Europäischen Union kaum Fortschritte bei einem nachhaltigen Umgang mit Naturflächen gibt und welche Strategien erfolgversprechend wären.

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Die Rechte anderer nehmen uns in die Pflicht

Will man diesen unbefriedigenden Zustand ernsthaft ändern, dann muss die Differenz zwischen kurzfristigen Partialinteressen und langfristigem Gemeinwohl viel ausdrücklicher zur Sprache gebracht werden als bisher. Dass die Bewahrung der biologischen Vielfalt aufs Ganze gesehen instrumentell klug ist, ist zwar richtig. Solche Klugheit begründet aber noch keine Verpflichtungen – Torheit ist bekanntlich nicht verboten. Ein moralisches – und dann womöglich auch rechtliches – Sollen resultiert aus diesen Erwägungen erst dann, wenn man in Rechnung stellt, dass das Handeln der Einen die Existenzmöglichkeit konkreter Anderer gefährdet: anderer Menschen in anderen Weltgegenden, anderer Menschen in Zukunft und anderer Lebewesen.

Sofern man davon ausgeht, dass diese Anderen ein Recht auf Existenz haben, ist es eben nicht nur eine Frage der Klugheit, ihren lebenserhaltenden Ast nicht abzusägen, sondern eine moralische Verpflichtung (Eser et al., 2011). So fordert die Jugend dieser Welt ihr Recht auf Zukunft gerade eindrücklich bei den „Fridays for Future“ ein.

FridaysForFuture – Digitalisierung macht Protest wissenschaftlicher: Dank FridaysForFuture steht die Erdsystemforschung, die wissenschaftliche Auskunft über die Grenzen der Belastbarkeit unseres Planeten geben kann, im Mittelpunkt öffentlicher Debatten. Die Digitalisierung unterstützt diese Entwicklung, führt aber auch zu Kommunikations- und Verständnisproblemen.

 

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Die Grenzen der instrumentellen Vernunft

Das mit der Ast-Metapher heraufbeschworene Argument kollektiver Lebensgefahr hat freilich noch ein weiteres Defizit: Es geht, wenn wir ehrlich sind, nicht um das Überleben unserer Art. Es geht, wie es der Club of Rome schon vor vierzig Jahren formulierte, um die Frage ob wir „überleben können, ohne den Rückfall in eine Existenzform, die nicht lebenswert erscheint“ (Meadows et al., 1973, S. 176). Für die Frage nach einem „lebenswerten“ Leben ist die existentielle Perspektive allein nicht hilfreich. Wer biologische Vielfalt ausschließlich als Lebensversicherung begreift, reduziert sie auf ein Mittel zum Zweck des Überlebens, statt zu fragen, was sie für ein gutes Leben bedeutet.

So zweckmäßig Natur für die Sicherung unseres Überlebens ist, so wenig können andere bedeutsame Fragen in den Blick geraten, wenn man die Kommunikation auf diesen Aspekt beschränkt. Die Frage nach Sinn und Bedeutung menschlicher Naturverbundenheit weist über reine Nützlichkeitserwägungen hinaus. In der absichtslosen Hinwendung zur Natur, beispielsweise in der ästhetischen Erfahrung oder in der Liebe zur Eigenart bestimmter Landschaften, liegt eine ganz wesentliche Dimension des guten Lebens, deren Wichtigkeit in der Kommunikation über Biodiversität notorisch unterberücksichtigt bleibt. Sie kann erst dann zur Sprache kommen, wenn die Vorherrschaft der instrumentellen Vernunft selbst einer Kritik unterzogen wird.

Gutes Leben: Keine Pflicht, aber ein Recht

Für die Philosophin Martha Nussbaum (1999) stellt die „Fähigkeit in Verbundenheit mit Tieren, Pflanzen und der ganzen Natur zu leben und pfleglich mit ihnen umzugehen“ eine menschliche Grundfähigkeit dar. Eine rücksichtsvolle Naturbeziehung ist in dieser Perspektive nichts, was Menschen sollen, aber etwas, das sie können. Während die Rechte anderer uns moralisch in die Pflicht nehmen, stellt die Verwirklichung unserer menschlichen Grundfähigkeiten lediglich ein erstrebenswertes Ziel unserer Lebensführung dar. Wer aber sein Glück sucht, d.h. ein gelingendes, wahrhaft menschliches Leben führen will, ist gut beraten, dieses Ziel zu verfolgen.

Pflichten ergeben sich im Rahmen einer solchen tugendethischen Begründung nicht auf der persönlichen Ebene (den Einzelnen steht es frei, ihr Glück zu suchen wie sie wollen), sondern auf der staatlichen: Der Staat hat im Rahmen seiner Daseinsvorsorge die Aufgabe, seinen Bürger*innen die Bedingungen der Möglichkeit eines guten Lebens zu erhalten. Und zu diesen gehört, wenn man Naturverbundenheit als menschliche Grundfähigkeit akzeptiert, die Bewahrung von Natur als „Erfahrungsraum und Sinninstanz“ (so der Umweltpsychologe Ulrich Gebhard, 2014).

Erst allmählich gelingt es, diesem Glücks-Wert der Natur, d.h. der Bedeutung der Naturbeziehung für das Gelingen des Lebens, gebührenden Raum in der Biodiversitätskommunikation zu geben. So hat etwa der Weltbiodiversitätsrat in seinem begrifflichen Rahmen den instrumentellen Nutzwert und den moralischen Selbstwert der Natur um die dritte Kategorie des relationalen Werts ergänzt. Relational bedeutet: Hier geht es um die Qualität der Beziehung zwischen Menschen und Natur – und Beziehungen sind eben keine beliebig austauschbaren Dienstleistungen, sondern vermitteln Sinn und Bedeutung. Ein rücksichtsvollerer Umgang mit unserer natürlichen Mitwelt ist in dieser Perspektive nicht primär eine Frage des eigenen Nutzens, und auch nicht notwendig eine Frage moralischer Rechte der Natur. Vielmehr ist er vor allem eine Möglichkeit, unsere menschlichen Potentiale zur Rücksichtnahme auf andere in vollem Umfang auszuschöpfen.

Die Frage nach Sinn und Bedeutung menschlicher Naturverbundenheit weist über reine Nützlichkeitserwägungen hinaus.

Quellen

  • Eser, U., Neureuther, A.-K. & Müller, A. (2011). Klugheit, Glück, Gerechtigkeit. Ethische Argumentationslinien in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Naturschutz und biologische Vielfalt, 107). Bonn/Bad Godesberg: Bundesamt für Naturschutz.
  • Gebhard, U. (2014). Wie viel „Natur“ braucht der Mensch? „Natur“ als Erfahrungsraum und Sinninstanz. In G. Hartung & T. Kirchhoff (Hrsg.), Welche Natur brauchen wir? Analyse einer anthropologischen Grundproblematik des 21. Jahrhunderts (S. 249-274). Freiburg i. Br. , Germany: Herder.
  • Meadows, D., Meadows, D., Zahn, E. & Milling, P. (1973). Die Grenzen des Wachstums. Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
  • Nussbaum, M. C. (1999). Der aristotelische Sozialdemokratismus. In M. C. Nussbaum (Hrsg.), Gerechtigkeit oder Das gute Leben (S. 24-85). Frankfurt am Main, Germany: Suhrkamp.

Zitiervorschlag: Eser, U. (2020). Biodiversität und Ethik. In D. Spreen, J. Kandarr, P. Klinghammer & O. Jorzik (Hrsg.), ESKP-Themenspezial Biodiversität im Meer und an Land: vom Wert biologischer Vielfalt (S. 21-24). Potsdam: Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ. doi:10.2312/eskp.2020.1.1.3