Handlungsoptionen

Internationale Abkommen – politische Lösungen in Sicht?

Von der United Nations Convention on the Law of the Sea bis zur EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, es gibt zahlreiche Regelungen für den Kampf gegen die Meeresverschmutzung. Doch wie wirksam sind sie?

  • Trotz Verbots durch internationales Recht entsorgen viele Schiffe ihre Plastikabfälle noch immer illegal “kostenfrei” im Meer.
  • Vielfach mangelt es an der Übersetzung von internationalen Abkommen in nationales Recht.
  • In internationalen Gewässern gibt es zu wenig rechtliche Hebel, um gegen illegale Müllentsorger vorzugehen.

Am 6. Dezember 2017 wurde auf der UN-Umweltkonferenz in Nairobi von mehr als 200 Staaten eine Resolution zu Plastikteilen und Mikroplastik in Meeren verabschiedet. Die UN-Resolutionist ein wichtiger Schritt, um das Thema bei den nationalen Regierungen zu verankern und im weiteren konkrete Ziele zu formulieren sowie rechtlich bindende Vereinbarungen zu treffen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere rechtliche Regelungen, um Meere vor Vermüllung zu schützen:

Das 1989 in Kraft getretene Montreal-Protokoll war ein wichtiger Meilenstein im Umwelt-Völkerrecht, um die empfindliche Ozonschicht zu schützen. Experten fordern eine ähnliche verbindliche Regelung für die Vermüllung der Meere. Zwar gibt es für Teilbereiche des Problems bereits Regelungen wie die International Convention for Preservation of Pollution from Ships aus dem Jahr 1973 mit der Ergänzung durch das London-Protokoll, die den Mülleintrag durch die Schifffahrt regeln. Doch es mangelt an entsprechenden Kontrollen und Umsetzungsvorschriften in nationales Recht.

Die Folge: Trotz Verbots durch internationales Recht entsorgen viele Schiffe ihre Plastikabfälle noch immer illegal “kostenfrei” im Meer. Bei Schiffen ist es vor allem wichtig, dass in den Häfen, die sie anlaufen, unkomplizierte und günstige Angebote zur Müllentsorgung gemacht werden. Je einfacher die Entsorgung, desto wahrscheinlicher ist es, dass Kapitäne von einer Entsorgung auf See absehen.

Die wichtigste bestehende Rechtsgrundlage ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS), das 1994 in Kraft getreten ist. Es ist zwar als Meeresschutzrecht ausgelegt, widmet sich aber vor allem der wirtschaftlichen Nutzung der Meere. Für Entwicklungsländer gelten weniger restriktive Pflichten.

Eine weitere rechtliche Regelung, die wirkt, ist für Europa dieEU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008. Sie bietet jedoch einen großen Interpretationsspielraum für die einzelnen Staaten. Dementsprechend heterogen gestalten sich die nationalen Regelungen innerhalb der EU. Ein weiteres wichtiges Organ für die Nordsee ist die sogenannte OSPAR-Kommission, die sich regelmäßig u.a. zu den Themen “Schadstoffeintrag” sowie “Monitoring und Bewertung” trifft.

Ein weiteres großes Problem bleibt: Wenn internationales Recht verletzt wird, dann kann oft nur das Land, unter dessen Flagge das Schiff operiert, Gesetze und entsprechende Strafen durchsetzen. Außerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (200 Seemeilen von einer Küste) gibt es demnach wenige rechtliche Hebel. Auch küstennah, innerhalb der 200 Seemeilen-Zone, ist der Handlungsspielraum begrenzt. Nur wenn eine unmittelbare Umweltbedrohung für einen Küstenstaat von einem Schiff ausgeht, kann es inspiziert werden.

Da die größte Verschmutzung von Land aus geschieht, greift das Seerecht nicht. Es handelt sich um einen anderen Rechtsbereich. Hier setzt das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes der HELCOM an, das die Verschmutzung von Land aus regelt. Dies gilt jedoch nur für den Ostseeraum, eine entsprechende internationale Übersetzung gibt es nicht. Gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern fehlen zudem häufig effektive Verwaltungsstrukturen, ein entsprechendes Müllmanagement oder klare rechtliche Regelungen zur Müllentsorgung.

Beitrag aktualisiert am 6. Dezember 2017

Das Buch „Marine Anthropogenic Litter“ beschreibt umfassend, wie sich künstlich hergestellter Abfall, vor allem Plastik, in die entferntesten Bereiche der Ozeane verbreitet. Es zeigt alle Aspekte dieses Verschmutzungsproblems auf, den Auswirkungen auf Meeresorganismen und menschliche Gesundheit bis hin zu sozioökonomischen und politischen Fragen.
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Bedeutende Internationale Abkommen zur Reduktion von (Plastik-) Müll im Meer


Quellen

  • Sheehy, B. (2004). Does International Marine Environment Law Work? An Examination of the Cartagena Convention for the Wider Caribbean Region. Georgetown International Environmental Law Review, 16(3), 441-472. doi:10.2139/ssrn.777225

Weiterführende Informationen

  • UNEP and GRID-Arendal (2016): Marine Litter Vital Graphics. United Nations 
    Environment Programme and GRID-Arendal. Nairobi and Arendal. www.unep.orgwww.grida.no, Link